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Infos für Bewerber*innen zum Stipendium

Der Verein MEFOgraz vergibt für das Studienjahr 2023/2024 zum 11. Mal das PS-Stipendium für Forschung.

Die Einreichfrist läuft bis zum 15. November 2023

Gegenstand des Stipendiums

Gefördert werden Forschungsprojekte, die an einer nicht-klinischen oder klinischen Organisationseinheit der Med Uni Graz durchgeführt werden. Die Projektdauer kann max. 12 Monate betragen. Es können alle wissenschaftlichen Themengebiete und Fragestellungen aus der nicht-klinischen oder klinischen biomedizinischen Forschung gefördert werden. Es werden jedoch keine Projekte gefördert, die primär der Erlernung von Arbeitsmethoden oder der Einführung neuer Methoden dienen.

Grundsätzlich soll bei der Abwicklung der Projekte unter Verwendung der Förderung vorzugsweise die Forschungsinfrastruktur der Med Uni Graz genutzt werden und nur auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wenn es an der Med Uni Graz kein entsprechendes Angebot gibt oder dessen Kapazität ausgelastet ist. Die Förderung kann nicht als Stipendium für einen Auslandsaufenthalt verwendet werden. Das Projekt muss zeitlich überwiegend an der Med Uni Graz als primärer Forschungsstätte stattfinden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind hochqualifizierte Nachwuchskräfte, die zum Zeitpunkt des Projektstarts und für die Dauer des beantragten Stipendiums in einem Dienstverhältnis zur Med Uni Graz stehen. Das Beschäftigungsausmaß dieses Dienstverhältnisses muss für die gesamte Dauer des beantragten Projektes mindestens 25% betragen. Ist das Dienstverhältnis befristet, so kann die Dauer des beantragten Projektes nicht über das Ende der Befristung hinausgehen. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Dienstverhältnis über diese Dauer besteht oder von Seiten der Universität ein solches Dienstverhältnis verbindlich geplant ist. Als Basis dient der Status quo lt. Auskunft der OE für Human Resources oder ein Bestätigungsschreiben

des/r Vorgesetzten der Antragsteller*innen. In diesem Schreiben muss bestätigt werden, dass eine Anstellung über die Laufzeit des Projektes ermöglicht wird und konkret angegeben werden, aus welchen Mitteln die Finanzierung des Anstellungsverhältnisses erfolgt (Angabe des Innenauftrages bzw. konkrete Angabe der geplanten Mittelherkunft). Eine allfällige Bewilligung der Förderung erfolgt in solchen Fällen jeweils vorbehaltlich der tatsächlichen Finanzierung der Anstellung. Falls zum Zeitpunkt der Antragsstellung kein Dienstverhältnis über die geplante Projektdauer besteht und kein den o.a. Kriterien entsprechendes Schreiben miteingereicht wird, wird der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt.

Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz, die ein Teilzeit-Dienstverhältnis haben, sind berechtigt, bis zu 25% einer Vollzeitstelle für ihre eigenen Personalkosten im Rahmen des PS-Stipendiums zu beantragen (jedoch max. bis zum Erreichen eines Beschäftigungsausmaßes von 100% insgesamt). Für Mitarbeiter*innen, deren Dienstverhältnis zu 100% aus dem Globalbudget der Universität finanziert ist, besteht diese Möglichkeit der Finanzierung der eigenen Personalkosten nicht. Mitarbeiter*innen, die spezifisch über ein oder mehrere andere zweckgewidmete, öffentlich finanzierte Projekte angestellt sind und aus diesem Projekt bzw. diesen Projekten finanziert werden, können im Sinne der Vermeidung einer Doppelförderung ihre Dienstzeit nicht gleichzeitig für ein Projekt im Rahmen des PS-Stipendiums verwenden. Im Zweifelsfall wird empfohlen, dies mit der Einreichstelle rückzusprechen.

Die Antragsteller*innen müssen bereits über Forschungserfahrung und über ein abgeschlossenes universitäres Doktorats- oder PhD.-Studium, Diplomstudium der Human- oder Zahnmedizin oder Masterstudium Pflegewissenschaften verfügen. Der Abschluss eines Bakkalaureats-, Master- oder Diplomstudiums (außer Human- oder Zahnmedizin oder Pflegewissenschaften) oder eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt nicht zur Antragsstellung.

Weiters müssen sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens eine wissenschaftliche Publikation als Erstautor*in (bzw. joint first author) oder Ko-Autor*in in einem Top-20-Journal (bezogen auf die Fächer gemäß JCR-Klassifikation oder Impact Factor >4) veröffentlicht haben, oder eine solche Arbeit muss nachweislich zur Publikation akzeptiert worden sein. Als Nachweis der Veröffentlichung gilt das Aufscheinen in PubMed. Als Nachweis, dass die Arbeit akzeptiert worden ist, gilt eine entsprechende Benachrichtigung des Journals. Wenn keine Erstautor*innenschaft oder joint first authorship in einem Top-20-Journal (bezogen auf die Fächer gemäß JCR-Klassifikation oder mit Impact Factor >4) vorliegt, ist dafür eine konkrete Begründung anzuführen.

Anträge, die bereits bei anderen Fördergebern mit Peer Review-Verfahren gemäß „Liste der Fördergeber mit Peer Review-Verfahren“ der Med Uni Graz eingereicht wurden und eine Förderzusage erhalten haben, können nicht für das PS-Stipendium eingereicht werden. Wenn ein Antrag für das PS-Stipendium auch bei einem dieser Fördergeber eingereicht werden soll, kann dies erst nach Ablehnung für das PS-Stipendium geschehen.

Verwendung des Stipendiums

Förderbar sind nur projektspezifische Kosten, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden und über die an der Med Uni Graz vorhandenen Ressourcen hinausgehen. Grundsätzlich soll vor einer Antragstellung für das PS-Stipendium geprüft werden, ob das geplante Projekt mit bestehenden Ressourcen der jeweiligen Organisationseinheit (Infrastruktur, LOM, Forschungskostenstelle der KAGes) durchgeführt oder kofinanziert werden kann. Sind diese Ressourcen für das geplante Projekt nicht gegeben bzw. nicht ausreichend, aber für das Realisieren des Projektes erforderlich, kann ein Förderansuchen für das PS-Stipendium gestellt werden. Eine Förderung von Infrastruktur kann nicht erfolgen.

Förderbar sind:

  • Sachmittel (Geräte in der Höhe bis geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Materialien)
  • Leistungen der Core Facilities des ZMF und der Biomedizinischen Forschung (Tierhaltung)
  • Personalkosten
  • Sub-Aufträge bzw. Drittkosten (zB. Laborkosten/Rechnerkosten) für Leistungen, die nicht an der Med Uni Graz angeboten werden, sind präzise zu begründen
  • Kongressgebühr bei aktiver projektbezogener Kongressteilnahme

Nicht förderbar sind:

  • Infrastruktur, deren Kosten über der GWG Grenze liegen
  • Reisekosten
  • Publikationskosten

Personalmittel können für die Beschäftigung von zusätzlichen Mitarbeiter*innen und/oder für eine Selbstantragsstellung gemäß Punkt II eingesetzt werden. Beantragt werden darf nur jenes Personal, das für die Durchführung des Projekts benötigt wird und auch nur im für das Projekt benötigten Ausmaß. Dafür werden grundsätzlich die jeweils geltenden Personalkostensätze gemäß Kollektivvertrag zur Anwendung gebracht.

Das beantragte Projekt muss aufgrund des tatsächlich zu erwartenden Bedarfs realistisch kalkuliert werden. Unangemessene (überzogene) Kalkulationen können trotz inhaltlicher Qualität des Antrags ein Ablehnungsgrund sein.

Doppelförderungen eines Projektes sind nicht zulässig. Das beantragte Projekt darf nicht von einer anderen Stelle gefördert werden. Allfällige Überschneidungen mit anderen Projekten sind klar darzustellen und dabei die neuen und von anderen Projekten unabhängigen Aspekte hervorzuheben. Wenn es zu einer Doppelförderung kommt, ist eine gegebenenfalls gewährte und ausbezahlte Förderung des PS-Stipendiums zurückzuerstatten.

Das PS-Stipendium wird für jedes Projekt nur ein Mal vergeben.

Gute wissenschaftliche Praxis

Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, alle für das Projekt gültigen Rechts- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten und alle notwendigen Genehmigungen (zB. der Ethikkommission, Tierversuchskommission oder entsprechenden Behörden) einzuholen. Die Standards für gute wissenschaftliche Praxis an der Med Uni Graz sind von allen Projektbeteiligten einzuhalten. Bei einem vermuteten Verstoß dagegen erfolgt eine Überprüfung durch die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Med Uni Graz.

Projektmeldung

Vor der Einreichung eines Antrags für das PS-Stipendium ist das Projekt der Med Uni Graz zu melden. Wird das eingereichte Projekt von MEFOgraz gefördert, ist dies durch den/die Projektleiter*in der Med Uni Graz zu melden und verpflichtend in die Forschungsdatenbank der Med Uni Graz einzupflegen.

Datenschutz

MEFOgraz garantiert den Datenschutz entsprechend den Richtlinien der Med Uni Graz. Die Projektleitung ist verpflichtet, die Projektmitarbeiter*innen über die IT-unterstützte Erfassung und Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

Bei Bewilligung eines Projekts wird eine von dem/r Antragsteller*in zu erstellende Kurzfassung des Projektinhalts auf der MEFOgraz-Website veröffentlicht. Seitens der Projektleitung muss darauf geachtet werden, dass die Inhalte dieser Kurzfassung so gestaltet sind, dass sie nicht zu Einschränkungen von allfälligen Schutzrechtsanmeldungen führen können. Sollte dies nicht möglich sein, sind zwei Versionen der Kurzfassung zu formulieren: eine für die Begutachtung und eine für die Veröffentlichung.

Form der Antragstellung

Anträge für das PS-Stipendium können in deutscher und englischer Sprache verfasst werden.

Der Antrag ist samt allen in der Folge angeführten Teilen und Dokumenten einzureichen. Hierfür ist das Antragsformular ausgedruckt, vollständig ausgefüllt und mit allen Original-Unterschriften versehen samt allen Teilen und Dokumenten jeweils im Original an die untenstehende Adresse zu übermitteln:

Ausdruck:

MEFOgraz, zH. Mag.a Doris Jung
Neue Stiftingtalstraße 6 WEST/VII, 8010 Graz
Pdf-Version (als EIN einziges PDF-Dokument):
office@mefograz.at

Unvollständige Anträge, die von einer oder mehreren der genannten Vorgaben abweichen, werden an den/die Antragsteller*in retourniert und nur bearbeitet, wenn die richtig gestellte Version rechtzeitig vor Ablauf der dafür gesetzten Frist wieder eingereicht wird.

Teile des Antrags:

1) Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Kostenaufstellung

2) Projektbeschreibung (max. 10 Seiten inkl. Summary, Abbildungen und Tabellen, DIN A4, mit fortlaufenden Seitenzahlen, Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 11pt)

Die Projektbeschreibung muss folgende Punkte enthalten und entsprechend strukturiert sein:

  • Summary: (Dt. und engl.) je max. 1 Seite
  • Wissenschaftliche Aspekte:
    • Stellung des Projektes im wissenschaftlichen Umfeld (Arbeitsgruppe bzw. Organisationseinheit) und innerhalb der Med Uni Graz, dh. in der Forschungslandschaft der Med Uni Graz und der jeweiligen Organisationseinheit (max. 1 Seite von den o.a. 10 Seiten, nicht zusätzlich!)
  • Ziele (Hypothesen)
    • Bezug zur einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft (internationaler Stand der Forschung)
    • Erschließung wissenschaftlichen Neulands (innovative Aspekte)
    • Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte des Gebiets aufgrund des vorliegenden Projekts
    • evtl. weiterreichende Auswirkungen (andere Gebiete, nichtwissenschaftlicher Bereich)
  • Methoden
    • Arbeits- und Zeitplanung
    • Disseminationsstrategien
    • Kooperationen (international, national, Universitätsintern)
  • Personelle Aspekte:
    • Wissenschaftliche Qualifikation der beteiligten Wissenschafter*innen

3) Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Antragstellers * Antragstellerin (max. 2 Seiten)

4) Liste der wissenschaftlichen (v. a. projektrelevanten) Publikationen der*des Antragstellers*Antragstellerin mit Hervorhebung (Fettdruck) der für die Antragsstellung als Voraussetzung geltenden Erstautor*innenschaft (bzw. joint first authorship) bzw. Ko-Autorenschaft. Die Literaturangaben müssen in Harvard- oder Vancouver-Style erfolgen.

5) Literatur und Abkürzungsverzeichnis (max. 3 Seiten)

Darüberhinausgehende Beilagen werden nicht berücksichtigt und nicht bearbeitet. Der*die Antragssteller*in bestätigt mit der Unterschrift auf dem Antragsformular, dass die ausgedruckte und elektronische Version des Antrags identisch ist. Eine Nachreichung von Unterlagen oder die Einreichung von adaptierten Versionen des Antrags oder Teilen des Antrags nach der Einreichfrist sind ausnahmslos nicht möglich

6) Schriftliche Bestätigung der Instituts-/Klinik/Abteilungsleitung, aus der hervorgeht, dass die für eine erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten bestehen 

7) Angaben von zwei Referenzen (keine Befürwortungen – nur Namen mit Kontaktdaten von Wissenschafter*innen, die zur Ausbildung und zur wissenschaftlichen Tätigkeit der*des Antragstellers*Antragstellerin Stellung nehmen können)

8) Erklärung, ob weitere Zuwendungen von dritter Seite zur Verfügung stehen oder beantragt worden sind.

Bearbeitung, Begutachtung und Vergabeentscheidung

Von MEFOgraz wird zunächst eine formale Prüfung aller einlangenden Anträge vorgenommen. Unvollständige Anträge oder Anträge, die nicht den vorliegenden Richtlinien entsprechen (z. B. auch Überschreitungen des vorgegebenen Umfangs oder Budgetrahmens), werden im Zuge der formalen Prüfung ausgeschlossen und gelangen nicht zur Evaluierung.

Anschließend werden die Anträge evaluiert. Dazu bedient sich MEFOgraz einer sechsköpfigen Vergabekommission, deren Mitglieder zu gleichen Teilen vom MEFOgraz-Vorstand und vom für Forschung zuständigen Rektoratsmitglied der Med Uni Graz nominiert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung außer der wissenschaftlichen Qualität auch die Attraktivität für potentielle Geldgeber*innen berücksichtigen muss.

Die Antragsteller*innen werden per E-mail über das Ergebnis informiert.

Projektabschluss

In aus diesen Projekten hervorgegangenen Publikationen (Vorträge/ Publikationen) ist MEFOgraz als Fördergeber aufzuführen Die Projektleitung ist verpflichtet nach Abschluss des Projektes binnen 2 Monaten einen Abschlussbericht inkl. eines SAP-Auszuges an MEFOgraz zu übermitteln. Aus dem Projekt hervorgegangene Veröffentlichungen (Vorträge/Publikationen) sind in die Forschungsdatenbank einzugeben und MEFOgraz als Fördergeber anzuführen.


Hier finden Sie das Antragsformular sowie die Richtlinien für das PS-Stipendium und das Formular für den Abschlussbericht zum Down­load.